Ausgewählte Informationen (RSS Info) öffentlich-rechtlicher Institutionen
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen (rss info) von öffentlich-rechtlichen Institutionen, wie zum Beispiel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für sämtliche Inhalte und Angaben übernimmt der Betreiber der Website keine Haftung. Der Zugriff auf die Websites erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BAFIN
- Friedrich Vorwerk Group SE: Fehler im offengelegten Konzernabschluss und zusammengefassten Lageberichtam 23. April 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der Friedrich Vorwerk Group SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.
- AKBANK AG: BaFin ordnet Mängelbeseitigung sowie erhöhte Eigenmittelanforderungen an, bestellt Sonderbeauftragten und setzt Geldbußen festam 23. April 2025
Die AKBANK AG muss Mängel in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation unter anderem in der Geldwäscheprävention beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Darüber hinaus muss das Institut erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten. Zudem hat die BaFin gegen die AKBANK AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro festgesetzt.
- FCR Immobilien AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung des verkürzten Abschlussesam 23. April 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 und zum zugehörigen Zwischenlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
- FCR Immobilien AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung des Konzernabschlusses 2020am 23. April 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum Konzernabschluss 2020 und zum zugehörigen Konzernlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
- Ziraat Bank International AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation anam 17. April 2025
Die Ziraat Bank International Aktiengesellschaft muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten und sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahmen waren insbesondere Mängel mit Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Betreiben der Geschäfte und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements. Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der Ziraat Bank International AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
- UmweltBank AG: BaFin setzt Geldbußen festam 17. April 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. April 2025 Geldbußen in Höhe von 520.000 Euro gegen die UmweltBank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte über mehrere Jahre Mängel in der WpHG-Compliance-Funktion aufgewiesen und damit gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Eine angemessen ausgestattete Compliance-Funktion nimmt eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und dem Schutz von Kundeninteressen ein.
- aap Implantate Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss 2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lageberichtam 11. April 2025
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die aap Implantate Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 3. April 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet. Hintergrund ist die Erteilung eines Versagungsvermerks durch den Konzernabschlussprüfer.
- ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019am 9. April 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer anlassbezogenen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ROY Asset Holding SE fehlerhaft sind.
- Geldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbuße gegen Nexi Germany GmbH festam 3. April 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Nexi Germany GmbH ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld waren Mängel in der Geldwäscheprävention, welche zu einem Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) führten.
- Wahlrecht bei Bonitätsbeurteilungen: BaFin veröffentlicht Rundschreibenam 31. März 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) veröffentlicht. Mit dem Rundschreiben erlaubt sie den von ihr beaufsichtigten Instituten, weiterhin Bonitätsbeurteilungen von ECAI-Ratingagenturen zu verwenden, wenn Risikopositionen gegenüber anderen Instituten bestehen.
- Rundschreiben 06/2025 (BA)am 30. März 2025
zur Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 495e CRR
- Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31.12.2024 aufgrund neuer EBA-Leitlinien (EBA/GL/2023/08)am 26. März 2025
Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung bzgl. der Diversitätsanzeigen zum 31.12.2024
- Talanx AG: BaFin setzt Geldbuße festam 25. März 2025
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Talanx AG hatte nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.
- Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die LIBERO football finance AGam 25. März 2025
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. Januar 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der LIBERO football finance AG festgesetzt.
- Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AGam 21. März 2025
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 09. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG festgesetzt.
- Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AGam 21. März 2025
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 09. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG festgesetzt.
- GP Payments Acquiring International GmbH: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen anam 20. März 2025
Die GP Payments Acquiring International GmbH muss erhöhte Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
- WEAT Electronic Datenservice GmbH: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen anam 20. März 2025
Die WEAT Electronic Datenservice GmbH muss erhöhte Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
- Sammelverfügung vom 19.03.2025 betreffend die Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagenam 19. März 2025
Sammelverfügung betreffend die Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen Sammelverfügung:
- Sammelverfügung vom 18.03.2025 zu Berichtspflichtenam 18. März 2025
Sammelverfügung vom 18.03.2025 zu Berichtspflichten über die Zeitwerte, stillen Reserven und stillen Lasten der Vermögensanlagen sowie die unterjährige Bedeckung der zu schätzenden versicherungstechnischen Passiva von Solvency II-Unternehmen Sammelverfügung:
Deutsche Bundesbank
Deutscher Zoll
- Warnung vor E-Mail-Betrugam 17. April 2025
Die Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland warnt vor betrügerischen E-Mails im Namen der FIU Deutschland.
Datenschutz Bayern
- Elektronische Patientenakte für alle: individuelle Anpassung möglicham 14. Januar 2025
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Beitrag zu den Widerspruchsrechten bei der elektronischen Patientenakte ...
- Veröffentlichung des 33. Tätigkeitsberichts 2023am 17. September 2024
Datenschutz schafft Vertrauen. Das gilt gerade auch für digitalisierte Verwaltungsprodukte - erst recht, wenn sie unter Einsatz Künstlicher Intelligenz hergestellt werden. Bayerische öffentliche Stellen sollten dies bereits bei der Planung von Angeboten, spätestens aber bei der Beschaffung der nötigen IT-Unterstützung bedenken. Alle schönen neuen Projekte können nämlich nur dann zum - auch politischen - Erfolg werden, wenn sie bei den Verwaltungskundinnen und Verwaltungskunden Akzeptanz finden. Dafür müssen sie einfach zu handhaben, sicher und eben vertrauenswürdig sein - dies insbesondere mit Blick auf die für das Datenschutzrecht zentrale Frage der Zweckbindung. Ob die Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen gegenwärtig in eine zielführende Richtung fortentwickeln, erscheint gerade bei dem auszumachenden Trend weg von Einwilligungs- und hin zu Widerspruchslösungen bereits als fraglich, bei der KI-Regulierung vor den nationalen Umsetzungsleistungen noch als offen. In meinem 33. Tätigkeitsbericht 2023 kann ich diese grundlegenden datenschutzpolitischen Fragen gleichwohl nur abstrakt ansprechen (Beiträge Nr. 1.1.2 und 1.2), ist der aufsichtsbehördliche Alltag doch weithin von gegenständlicheren Problemen geprägt. ...
- Gemeinsam stark?am 17. Juni 2024
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ...
- Datenschutz bei erhöhter Datenmobilitätam 3. Mai 2024
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zum Daten-Governance-Rechtsakt ...
- Veröffentlichung des 32. Tätigkeitsberichts 2022am 14. Juni 2023
"Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten." Mit diesen Worten beginnt die Datenschutz-Grundverordnung, deren Geltungsbeginn sich kürzlich bereits zum fünften Mal jährte. Dass das Datenschutzrecht auch den freien Verkehr personenbezogener Daten bezweckt, gerät im nationalen Alltag manchmal aus dem Blickfeld - anders als beim Unionsgesetzgeber, der das Verhältnis von Datenschutz und freiem Datenverkehr derzeit, durch die europäische Datenstrategie geleitet, in zahlreichen Normsetzungsverfahren konkretisiert. Die Diskussion um den europäischen Gesundheitsdatenraum ist nur ein prominentes Beispiel. Als Vertreter der deutschen Länder im Europäischen Datenschutzausschuss möchte ich meinen 32. Tätigkeitsbericht dazu nutzen, einige auf der Unionsebene diskutierte Regelungsansätze kritisch zu beleuchten. Immerhin handelt es sich um datenschutzpolitische Weichenstellungen, die im Lauf der nächsten Jahre und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern Folgen zeitigen werden (Beitrag Nr. 1.1). ...
- Personenbezogene Daten auf Weltreiseam 24. Mai 2023
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Internationalen Datentransfers ...
- 5 Jahre DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung als Maßstab in der digitalen Landschaftam 24. Mai 2023
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben am 23. Mai in Brüssel eine gemeinsame Diskussionsveranstaltung zum fünften Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) organisiert. ...
- Datenschutz einkaufenam 27. April 2023
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren ...
- Löschung oder Archivierung?am 10. Januar 2023
Jeder Verwaltungsvorgang bei einer bayerischen öffentlichen Stelle ist irgendwann abgeschlossen. Dann ist über die Archivierung - meist in einem staatlichen oder kommunalen Archiv - zu entscheiden. Für die Archivierung sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. So kann Personen, die mit ihren Daten in dem Verwaltungsvorgang aufscheinen, ein Recht auf Löschung, mithin auf "Vergessenwerden" zustehen. Mitunter greift ein solches Recht sogar schon, wenn der Vorgang noch gar nicht zu archivieren ist. Sind personenbezogene Daten im Spiel, ist also eine Abstimmung zwischen Archiv- und Datenschutzrecht erforderlich. ...