Self-Assessment Interne Revision mit externer Validierung

Self-Assessment mit externer Validierung

Ein Self-Assessment der Internen Revision mit externer Validierung ist neben dem externen Quality Assessment gemäß dem DIIR Revisionsstandard Nr. 3 ein zulässiges Mittel zur Überprüfung der Wirksamkeit.

Qualitätsmanagement der Internen Revision 

Nach dem Attributstandard Nr.1300 muss der Leiter der Internen Revision ein Programm zur Qualitätssicherung und -verbesserung einrichten. Dieses soll alle Aufgabengebiete der Internen Revision umfassen, weiterentwickelt und gepflegt werden. Abgleitet aus dem Attributstandard Nr. 1310 und Nr. 1312 ergibt sich die externe Beurteilung des Internen Revision. 

Unsere Lösung

Als langjährige Revisionsexperten und anerkannte Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR) nehmen wir im Auftrag der Revisionsleitung oder des Aufsichtsrats die Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Revisionsabteilungen vor. 

Grundlage des Self-Assessments der Internen Revision 

Nach dem Attributstandard Nr.1310 muss das Programm zur Qualitätssicherung und -verbesserung sowohl interne als auch externe Beurteilungen umfassen. Daraus abgeleitet ergibt sich die Notwendigkeit der regelmäßigen externen Beurteilung. Eine externe Beurteilung muss nach dem Attributstandard Nr. 1312 mindestens alle fünf Jahre von einem qualifizierten, unabhängigen Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR) durchgeführt werden. 

Der Leiter der Internen Revision muss folgende Aspekte mit der Geschäftsleitung und dem Überwachungsorgan besprechen:

  • Form und Häufigkeit externer Beurteilungen
  • Fachkenntnis und Unabhängigkeit des externen Beurteilers

Prüfung durch Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

Die Beurteilung kann in Form eines vollständigen Quality Assessments oder durch ein Self-Assessment mit einer unabhängigen Bestätigungen durchgeführt werden. Die Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR) müssen dabei ihr Urteil auf Basis des Ethikkodex und den berufsständischen Standards treffen. 

Persönliche Anforderungen 

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Prüfer für Interne Revisionssysteme über eine angemessene Sachkunde in Bezug auf die berufliche Praxis der Internen Revision verfügt.
Diese kann durch eine Kombination aus Revisionserfahrung und theoretischen Kenntnissen nachgewiesen werden. Beispielsweise kann Erfahrung in einer Organisation vergleichbarer Größe, Komplexität und Branche als Indikator dafür angesehen werden. Die Unabhängigkeit des Prüfers für Interne Revisionssysteme bedeutet, dass kein tatsächlicher oder wahrgenommener Interessenkonflikt vorliegt.