RSS Info

Ausgewählte Informationen (RSS Info) öffentlich-rechtlicher Institutionen 

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen (rss info) von öffentlich-rechtlichen Institutionen, wie zum Beispiel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für sämtliche Inhalte und Angaben übernimmt der Betreiber der Website keine Haftung. Der Zugriff auf die Websites erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BAFIN

  • Neon Equity AG: BaFin setzt Geldbuße fest
    am 22. April 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. März 2024 eine Geldbuße in Höhe von 62.000 Euro gegen die Neon Equity AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) verstoßen. Es hatte ein Eigengeschäft nicht rechtzeitig gemeldet.

  • Geldwäscheprävention: Commerzbank AG muss Bußgelder zahlen
    am 22. April 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Commerzbank AG Geldbußen von insgesamt 1.450.000 Euro verhängt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass die Commerzbank AG und die ehemalige comdirect Bank AG, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben. Darüber hinaus wurden aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet.

  • FNZ Bank SE und Fondsdepot Bank GmbH: BaFin bestellt Sonderbeauftragten
    am 18. April 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Sonderbeauftragten in die FNZ Bank SE und Fondsdepot Bank GmbH entsandt. Er soll überwachen, dass die Institute ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen. Zudem hat die BaFin angeordnet, dass die Fondsdepot Bank GmbH ihre ausstehenden Kundenaufträge und Beschwerden unverzüglich abbaut.

  • d.i.i. Investment GmbH: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag
    am 18. April 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. April 2024 gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot erlassen (nachfolgend: Moratorium) und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.

  • Konsultation 03/2024 - Merkblatt XX/2024 (VA) zur elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen gemäß § 126 Absatz 2 VAG
    am 16. April 2024

    Konsultation 03/2024 - Merkblatt XX/2024 (VA) zur elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen gemäß § 126 Absatz 2 VAG

  • Clearstream Banking AG: BaFin setzt Bußgelder fest
    am 15. April 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Clearstream Banking AG vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen hatte die Anzeigen des Jahresabschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 verspätet eingereicht.

  • BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an
    am 15. April 2024

    Eine unter Aufsicht der BaFin stehende Gruppe muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass es Mängel beim Liquiditätsmanagement und Liquiditätsrisikomanagement gab.

  • Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittel an
    am 15. April 2024

    Die Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch, muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllte.

  • BaFin verwarnt Geschäftsleiter
    am 11. April 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes verwarnt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation.

  • Bank Julius Bär Deutschland AG: Mängel in der Geschäftsorganisation
    am 9. April 2024

    Die Bank Julius Bär Deutschland AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.

  • Bankhaus E. Mayer AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittel an
    am 8. April 2024

    Das Bankhaus E. Mayer AG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Bankhaus E. Mayer die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in den geprüften Teilbereichen nicht erfüllte.

  • BaFin nimmt Stimmrechtsmitteilung für Herrn Delin Xiong vor
    am 28. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Delin Xiong vorgenommen. Herr Delin Xiong hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.

  • BaFin nimmt Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vor
    am 28. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26 März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vorgenommen. Herr Zongbin Li hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.

  • MTU Aero Engines AG: BaFin setzt Geldbuße fest
    am 20. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. März 2024 eine Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro gegen die MTU Aero Engines AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) verstoßen. Es hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgegeben.

  • Ceros Media Group Sàrl: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
    am 19. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 5. März 2024 angeordnet, dass die im luxemburgischen Remich und in Bad Homburg ansässige Ceros Media Group Sàrl ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.

  • Deutsche Bank AG: BaFin setzt Geldbuße fest
    am 18. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Deutsche Bank AG eine Geldbuße von 50.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die Aufsicht hatte festgestellt, dass das Institut ihr gegenüber falsche Angaben zu einem schwerwiegenden kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall bei seinen Zahlungsdiensten im Jahr 2023 gemacht hatte. Die Bank hatte die BaFin zudem deutlich verspätet informiert.

  • ProReal Europa 9 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern
    am 14. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

  • ProReal Europa 10 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern
    am 14. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

  • Evangelische Bank eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittel an
    am 8. März 2024

    Die Evangelische Bank eG muss mehr Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Geschäftsorganisation der Bank nicht ordnungsgemäß ist. Grund sind Mängel bei den Steuerungs- und Controllingprozessen für operationelle Risiken.

  • Geldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbuße gegen Solaris SE fest
    am 7. März 2024

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Solaris SE eine Geldbuße in Höhe von 6.500.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.

Deutsche Bundesbank

Deutscher Zoll

    keine Informationen vorhanden

Datenschutz Bayern

  • Veröffentlichung des 32. Tätigkeitsberichts 2022
    am 14. Juni 2023

    "Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten." Mit diesen Worten beginnt die Datenschutz-Grundverordnung, deren Geltungsbeginn sich kürzlich bereits zum fünften Mal jährte. Dass das Datenschutzrecht auch den freien Verkehr personenbezogener Daten bezweckt, gerät im nationalen Alltag manchmal aus dem Blickfeld - anders als beim Unionsgesetzgeber, der das Verhältnis von Datenschutz und freiem Datenverkehr derzeit, durch die europäische Datenstrategie geleitet, in zahlreichen Normsetzungsverfahren konkretisiert. Die Diskussion um den europäischen Gesundheitsdatenraum ist nur ein prominentes Beispiel. Als Vertreter der deutschen Länder im Europäischen Datenschutzausschuss möchte ich meinen 32. Tätigkeitsbericht dazu nutzen, einige auf der Unionsebene diskutierte Regelungsansätze kritisch zu beleuchten. Immerhin handelt es sich um datenschutzpolitische Weichenstellungen, die im Lauf der nächsten Jahre und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern Folgen zeitigen werden (Beitrag Nr. 1.1). ...

  • Personenbezogene Daten auf Weltreise
    am 24. Mai 2023

    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Internationalen Datentransfers ...

  • 5 Jahre DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung als Maßstab in der digitalen Landschaft
    am 24. Mai 2023

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben am 23. Mai in Brüssel eine gemeinsame Diskussionsveranstaltung zum fünften Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) organisiert. ...

  • Datenschutz einkaufen
    am 27. April 2023

    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren ...

  • Löschung oder Archivierung?
    am 10. Januar 2023

    Jeder Verwaltungsvorgang bei einer bayerischen öffentlichen Stelle ist irgendwann abgeschlossen. Dann ist über die Archivierung - meist in einem staatlichen oder kommunalen Archiv - zu entscheiden. Für die Archivierung sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. So kann Personen, die mit ihren Daten in dem Verwaltungsvorgang aufscheinen, ein Recht auf Löschung, mithin auf "Vergessenwerden" zustehen. Mitunter greift ein solches Recht sogar schon, wenn der Vorgang noch gar nicht zu archivieren ist. Sind personenbezogene Daten im Spiel, ist also eine Abstimmung zwischen Archiv- und Datenschutzrecht erforderlich. ...

  • Vergissmeinnicht - oder lieber doch?
    am 20. Juni 2022

    Die wenigsten personenbezogenen Daten benötigen bayerische öffentliche Stellen für immer; selbst die Personenstandsregister werden spätestens nach 110 Jahren archiviert. Mitunter haben Bürgerinnen und Bürger aber schon viel früher das Bedürfnis, den Bestand an Informationen auszudünnen, den der Staat, die Kommunen und andere öffentliche Träger über sie aufgebaut haben. Diesem Zweck dienen Löschungsrechte. ...

  • Mit Risiken umgehen
    am 30. Mai 2022

    Der Umgang mit Risiken ist nicht immer einfach. Das ist auch im Datenschutzrecht so. Damit bayerische öffentliche Stellen Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten noch leichter aufspüren und bewältigen können, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz seine Erkenntnisse zu diesem Thema in einer neuen Orientierungshilfe zusammengefasst. ...

  • Wer tootet, muss nicht twittern
    am 25. Mai 2022

    Die Nutzung von Microblogging-Diensten ist ein fester Bestandteil des Lebens in Sozialen Netzwerken. In der politischen Kommunikation ist mit Twitter derzeit noch ein US-amerikanischer Anbieter dominant. Die Nutzung dort gehosteter Kanäle kann für bayerische öffentliche Stellen allerdings mit datenschutzrechtlichen Problemen verbunden sein: Übermittlungen personenbezogener Daten in einen Staat außerhalb des Geltungsbereichs der Datenschutz-Grundverordnung sind häufig nicht rechtskonform möglich. ...

  • Veröffentlichung des 31. Tätigkeitsberichts 2021
    am 25. Mai 2022

    Die COVID-19-Pandemie stand bereits im Mittelpunkt meines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2020. Mein Bericht für das Jahr 2021 enthält aber noch immer zahlreiche Beiträge, die sich mit dem Datenschutz in diesem Kontext befassen - allerdings ist eine Differenzierung festzustellen: Viele grundsätzliche Fragen sind geklärt; in der Prüfungs- und Beratungspraxis ging es nun etwa um den Datenschutz bei Maskenpflicht-Befreiungsattesten, bei der Überwachung von 2G- oder 3G-Regelungen sowie im Zusammenhang mit dem Test- und Impfmanagement (siehe den Überblicksbeitrag Nr. 1.1). Darüber hinaus traten bereits wieder "nichtpandemische" Datenschutzthemen in den Vordergrund, von denen ich einige kurz ansprechen möchte: ...