Auslagerung der Internen Revision bei Öffentlichen Institutionen

Interne Revision Auslagerung öffentlicher Institutionen

Die Einrichtung einer Internen Revision auch in öffentlichen Institutionen ist nicht zuletzt aufgrund verschiedener Richtlinien zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung zu prüfen.

Unter öffentlicher Verwaltung versteht man nach Dieterle (2018) im Kern alles, was als unmittelbare Verwaltung auf der Ebene von Bund, Länder und Kommunen angesehen werden kann. Hierzu gehören auch Unternehmen in eigener Rechtsform, wie z.B. Körperschaften des Öffentlichen Rechts oder Anstalten des Öffentlichen Rechts. 

Notwendigkeit einer Internen Revision 

Die Notwendigkeit der Verpflichtung, eine Interne Revisionsfunktion einzuführen geht insbesondere aus § 53 Haushalts­grundsätzegesetz (HGrG) sowie § 321 HGB hervor. Demnach ist darzulegen, ob bei einer bestimmten Größe einer öffentlichen Institution eine Interne Revision notwendig ist.  

Vorteile der Auslagerung der Internen Revision

Um ressourcenschonend eine Interne Revision vorzuhalten, bietet sich auch für Unternehmen der öffentlichen Hand eine Auslagerung der Internen Revisionsfunktion an. Darüber hinaus stehen wir für ausgewählte Prüfungsfelder oder Sonderprüfungen zur Verfügung.

Prüfungsbegleitende Beratung

Unabhängig von unserer Revisionsdienstleistung bieten wir Ihnen eine modulare, prüfungsbegleitende Beratung unter anderem zu folgenden Themenfeldern an:

  • Internes Kontrollsystem
  • Risiko- und Compliancemanagement
  • Business Continuity Management (BCM)
  • Auslagerungsmanagement
  • Datenschutzmanagement
  • Umsetzung von geldwäscherechtlichen Pflichten