Effiziente Auslagerung der Internen Revision bei Zahlungsinstituten

Interne Revision Auslagerung und Beratung

Die Auslagerung der Internen Revision bei Zahlungsinstituten stellt eine effiziente Strategie dar, um die Einhaltung regulatorischer Standards zu gewährleisten. Mit den neuen ZAG MaRisk und der Rubrik Auslagerung gibt es nun klare Richtlinien und Vorschriften, die bei der Auslagerung zu beachten sind.

Aufsichtsrechtliche Pflicht nach ZAG MaRisk 

Die ZAG MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) sind eine Reihe von Vorschriften, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herausgegeben wurden. Sie legen Mindeststandards für das Risikomanagement von Zahlungsinstituten fest und enthalten spezifische Anforderungen an die Interne Revision.

Aufsichtsrechtliche Pflicht einer Internen Revision

Zahlungsinstitute (ZAG Institute) müssen nach AT 4.4.3 über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. 

Die Interne Revision hat unter anderem risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse zu prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht. 

Auslagerung der Internen Revision nach ZAG-MaRisk

Zahlungsinstitute (ZAG Institute) können nach AT 9 der ZAG-MaRisk die Interne Revision auslagern. Bei Auslagerungen von erheblicher Tragweite, wie z. B. der vollständigen oder teilweisen Auslagerung der besonderen Funktionen Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion, Interne Revision oder von Kerninstitutsbereichen, ist entsprechend intensiv zu prüfen, ob und wie
eine Einbeziehung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in
das Risikomanagement sichergestellt werden kann.

Vorteile einer Auslagerung der Internen Revision 

Um ressourcenschonend eine Interne Revision vorzuhalten, bietet sich eine (teilweise) Auslagerung der Internen Revision nach AT 9 MaRisk für Zahlungsdienstleister (ZAG-Institute) an.

Prüfungsbegleitende Beratung

Unabhängig von unserer Revisionsdienstleistung bieten wir Ihnen eine modulare, prüfungsbegleitende Beratung unter anderem zu folgenden Themenfeldern an:

  • Internes Kontrollsystem
  • Risiko- und Compliancemanagement
  • ZAIT
  • Business Continuity Management (BCM)
  • Auslagerungsmanagement
  • Datenschutzmanagement
  • Umsetzung von geldwäscherechtlichen Pflichten