Aufbau einer Internen Revision

Beratung zur Aufbauorganisation der Internen Revision 

Der Aufbau einer Internen Revision dient der nachhaltigen Sicherung Ihres Unternehmenserfolgs. Darüber hinaus bildet die Funktion einen elementaren Baustein für eine effektive Corporate Governance in einem Unternehmen.

Kapitalmarktorientierte und mittelständische Unternehmen wie auch Banken und Finanzdienstleistungsinstitute müssen sich der Herausforderung einer steigenden Komplexität von Geschäftsprozessen und stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen stellen. 

Jede geschäftliche Entscheidung ist zudem mit mehr oder minder großen Chancen und Risiken verbunden. Eine Interne Revision wird im Rahmen des Three-Lines-of-Defense-Modells als die „dritte Verteidigungslinie“ angesehen. 

Definitionsgemäß erbringt die Interne Revision unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet ist Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Im Kontext der Prüfung des Risikomanagementsystems kann die Interne Revision die Risikosituation in einem Unternehmen oder Institut unabhängig und objektiv beurteilen. 

Die Notwendigkeit einer effektiven Internen Revisionsfunktion ergibt sich aus den gesetzlichen Normen, z.B. KonTraG, § 91 Abs. 2 AktG, § 93 Abs. 2 S. 3 AktG, § 107 Abs. 3 AktG oder § 43 GmbHG. Demnach muss die Geschäftsleitung die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters beachten. Ist dies nicht der Fall trifft ihn die Beweislast.  

Der Aufbau einer effektiven Internen Revision orientiert sich nach den
Qualitätsstandards der Internen Revision. Hierzu hat das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit dem DIIR Revisionsstandard Nr. 3 und dem IDW PS 983 fast deckungsgleiche Standards für ein angemessenes und wirksames Internes Revisionssystem veröffentlicht. Die Prüfungsstandards umfassen 82 Qualitätskriterien mit 6 Soll-Kriterien. –

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