Interne Revision und Geldwäscheprävention
Aufbauorganisatorisch ist die Geldwäscheprävention im Rahmen des Three-Lines-of-Defense-Modells in die zweite Verteidigungslinie einzuordnen, die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie prüft unabhängig und objektiv unter anderem die Angemessenheit getroffener Vorkehrungen.
Gesetzliche Grundlagen der Geldwäscheprävention
Die Anforderung geldwäscherelevante Sorgfaltspflichten zu erfüllen, ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG) und den von der Aufsicht veröffentlichten sog. Auslegungs- und Anwendungshinweisen zur Geldwäscheprävention.
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
Die Auslegungshinweise der BaFin richten sich an alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter ihrer Aufsicht stehen (§ 50 Nr. 1 GwG). Dazu zählen unter anderem:
- Kreditinstitute
- Finanzdienstleistungsinstitute
- Zahlungsinstitute
- Versicherungsunternehmen
Unternehmen des gewerblichen Güterhandels sind ebenfalls GwG-Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG), stehen jedoch in der Regel unter der Aufsicht der zuständigen Landesbehörden und nicht der BaFin.
Aufgaben der Internen Revision
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 GwG kann die Interne Revision eine unabhängige Prüfung der Anforderungen durchführen. Davon unberührt verbleiben Kontrollpflichten durch den Geldwäschebeauftragten.
Unsere Lösung: Geldwäscheprävention effizient und prüfungssicher umsetzen
Unsere Experten für Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung analysieren Ihre Aufbau- und Ablauforganisation, bewerten bestehende Prozesse und leiten konkrete Handlungsempfehlungen ab. Dank unseres modularen Beratungsansatzes begleiten wir Sie bei der Umsetzung – von der Vorbereitung auf die Revision bis zur Einführung effektiver Kontrollmechanismen.
Weitere ausgewählte Hinweise zu den Anforderungen
Um diesen gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes und § 27 PrüfBV gerecht zu werden, ist es notwendig eine individuelle Auf- und Ablauforganisation vorzuhalten. Hierzu zählen unter anderem folgende Kriterien:
- Richtlinie zur Geldwäscheprävention und sonstigen strafbaren Handlungen
- Risikoinventur und Risikoanalyse zur Geldwäscheprävention
- Definition der Kundensorgfaltspflichten
- Festlegung interner Sicherungsmaßnahmen