Unabhängigkeit der Internen Revision

Aufgaben der Internen Revision sachgerecht erfüllen

Die Unabhängigkeit der Internen Revision ist nach den IPPF 2018 sicherzustellen. Die organisatorische Unabhängigkeit ist dann gegeben, sofern der Leiter der Internen Revision funktional an die Geschäftsleitung oder das Überwachungsorgan berichtet.

Der Leiter der Internen Revision hat dabei sicher zu stellen, dass die Aufgaben der Internen Revision sachgerecht erfüllt werden kann. Nach den einschlägigen nationalen und internationalen berufsständischen Anforderungen ist es der Internen Revision nicht gestattet, operative Funktionen zu übernehmen.

Die Unabhängigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Internen Revisionsfunktion. Der Leiter der Internen Revision muss der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans mindestens einmal pro Jahr die organisatorische Unabhängigkeit bestätigen.

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