Interne Revision an Hochschulen

Fristablauf an Bayerns Hochschulen

Seit dem 31. Dezember 2025 ist die Interne Revision keine Option mehr, sondern Gesetz. Folglich garantiert die bloße Existenz eines eigenen Bereichs noch keine Revisionssicherheit. Dr. Christoph Schmidt von Audit Solutions schließt jetzt die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Umsetzung. Er macht die neue Revisionspflicht zu einem klaren Vorteil für die Steuerung der Hochschule. Der aktuelle Umbruch zeigt deutlich, wie relevant das Thema Interne Revision an Hochschulen geworden ist.

Interne Revision für Hochschulen

Der Status Quo 2026: Formale Erfüllung trifft auf Ressourcenmangel

Zwar verfügen die meisten bayerischen Hochschulen inzwischen über erste Strukturen. Dazu gehören eigene Bereiche oder Koordinatoren. Dennoch ist eine vollständig funktionierende Revision oft noch nicht Realität. Beispielsweise fehlen aktive Prüfungen nach internationalen IIA-Standards.

Auch vor dem Hintergrund der Pflicht zur Internen Revision an bayerischen Hochschulen zeigt sich: „Viele Häuser haben die Pflicht erfüllt. Nun stehen sie aber vor der Herausforderung des dauerhaften Betriebs“, erklärt Dr. Christoph Schmidt, Experte bei Audit Solutions. „Es fehlt oft nicht am Willen. Vielmehr fehlen Personal und spezielles Revisions-Wissen für schwierige Prüfbereiche.“

Co-Sourcing und Revisionsverbünde

Der Markt im Frühjahr 2026 zeigt eine klare Tendenz: Hochschulen organisieren ihre Revision zunehmend zusammen mit anderen Hochschulen. Zudem setzen sie oft auf externes Fachwissen. Insbesondere gewinnt das Modell Interne Revision an Hochschulen durch Co-Sourcing an Bedeutung. Darüber hinaus liegen die Vorteile auf der Hand.

Objektivität und Flexibilität

Einerseits wahren externe Prüfer die notwendige Distanz zum laufenden Betrieb. Beispielsweise ist die Anpassbarkeit wichtig: Ein möglicher Personalmangel wird durch Co-Sourcing flexibel ausgeglichen.

Wissenstransfer aus regulierten Branchen

Andererseits überzeugt auch die Arbeitsweise: Audit Solutions überträgt Best Practices aus streng regulierten Bereichen. Diese Erfahrungen fließen direkt in die Hochschulverwaltung ein.

Ganzheitlicher Ansatz: Von der Compliance zur Strategie

Audit Solutions begleitet Hochschulen nicht nur bei der Durchführung risikoorientierter Prüfungen. Zudem unterstützen wir die Einbindung in bestehende Governance-, Risiko- und Compliance-Strukturen (GRC).

Dementsprechend ist die Interne Revision an Hochschulen essenziell für die Verbindung mit Risikomanagementsystemen nach ISO 31000 im Fokus. „Die Interne Revision darf kein einzelnes Kontrollinstrument sein. Sie muss vielmehr Anreize für einen effizienten Einsatz von Ressourcen liefern“, so Dr. Schmidt weiter. Zudem stärkt sie eine nachhaltige Hochschulsteuerung.

Nachweis für das Ministerium

Das Ziel ist folglich: Ein belastbares „Prüfungsuniversum“. Dieses weist auch gegenüber dem Ministerium jederzeit die Funktion des internen Kontrollsystems (IKS) nach.

Ganzheitlicher Ansatz: Von der Compliance zur Strategie

Audit Solutions begleitet Hochschulen nicht nur bei der Durchführung risikoorientierter Prüfungen, sondern auch bei der Integration in bestehende Governance-, Risiko- und Compliance-Strukturen (GRC). Dabei ist die Interne Revision an Hochschulen essenziell für die Verknüpfung mit Risikomanagementsystemen nach ISO 31000 im Fokus.

„Die Interne Revision darf kein isoliertes Kontrollorgan sein. Sie muss Impulse für eine effiziente Ressourcennutzung und eine zukunftssichere Hochschulsteuerung liefern“, so Dr. Schmidt weiter. Das Ziel: Ein belastbares „Prüfungsuniversum“, das auch gegenüber dem Ministerium jederzeit die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems (IKS) nachweist.

Über Audit Solutions

Audit Solutions, Dr. Christoph Schmidt, ist ein führender Spezialist für Interne Revision, Governance und Risikomanagement. Gerade auf dem Gebiet der Internen Revision an Hochschulen setzt das Unternehmen Maßstäbe. Möglich wird dies durch sein interdisziplinäres Team.

Unser Expertenteam

Mit einem Team aus verschiedenen Fachbereichen unterstützt das Unternehmen gezielt Hochschulen. Wir bringen fundiertes Wissen über die Besonderheiten von Verwaltung, Forschung und Lehre mit. Dadurch helfen wir, Kontrollsysteme nicht nur regelkonform, sondern nutzbringend für die spezifischen Anforderungen einer Hochschule zu gestalten.

Ab wann ist die Interne Revision an bayerischen Hochschulen gesetzliche Pflicht?

Die Frist ist bereits abgelaufen. Seit dem 31. Dezember 2025 ist die Interne Revision für bayerische Hochschulen keine Option mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Hochschulen, die noch keine funktionierenden Strukturen haben, müssen jetzt dringend handeln.

Reicht die bloße Existenz einer Stabsstelle „Interne Revision“ für die Revisionssicherheit aus?

Nein. Zwar haben viele Häuser formale Strukturen geschaffen, doch laut Dr. Christoph Schmidt (Audit Solutions) garantiert die Existenz einer Stabsstelle noch keine Revisionssicherheit. Notwendig ist eine voll funktionsfähige, prüfungsaktive Revision, die nach internationalen IIA-Standards arbeitet. Der Fokus verlagert sich 2026 von der „Pflicht-Erfüllung“ zum „belastbaren Dauerbetrieb“.

Was sind die größten Hürden bei der Umsetzung der Revisionspflicht?

Vielen bayerischen Hochschulen fehlt es nicht am Willen, sondern an personellen Ressourcen und spezifischem Revisions-Know-how für komplexe Prüfungsfelder (z. B. IT-Sicherheit oder komplexe Vergabeverfahren). Eine Revision nach internationalen Standards aufzubauen und zu betreiben, erfordert Expertenwissen, das intern oft schwer zu binden ist.

Welche Vorteile bieten Co-Sourcing oder Revisionsverbünde für Hochschulen?

Der Trend im Frühjahr 2026 geht klar zur Zusammenarbeit. Die Vorteile liegen auf der Hand:
1.) Objektivität: Externe Prüfer wahren die notwendige Distanz zum operativen Betrieb.
2.) Skalierbarkeit: Ressourcenengpässe werden durch Co-Sourcing flexibel überbrückt.
3.) Know-how-Transfer: Experten wie Audit Solutions bringen Best Practices aus hochregulierten Bereichen (z. B. DORA/MaRisk aus dem Bankensektor) direkt in die Hochschulverwaltung.

Kann eine bayerische Hochschule ihren gesetzlichen Pflichten ohne eine Interne Revision nachkommen?

Eine bayerische Hochschule kann ihren gesetzlichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Haushaltsführung und ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat zur Qualitätssicherung und Zielerreichung im Rahmen der aktuellen Hochschulfinanzierung nicht nachkommen, ohne über eine wirksame Interne Revisionsfunktion zu verfügen. Insofern besteht eine faktische Verpflichtung, eine solche Revisionsfunktion (entweder durch eine eigene Stabsstelle oder durch Kooperationsmodelle wie Co-Sourcing) vorzuhalten.

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