Konsultation: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

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Neuer Auslegungs- und Anwendungshinweis zum Geldwäschegesetz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 15.03.2018 einen neuen Auslegungs- und Anwendungshinweis zum Geldwäschegesetz veröffentlicht.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise bezieht sich auf das Gesetz über das Aufspüren von geldwäscherele-vanten Tatbeständen und gelten für alle Verpflichteten nach § 50 KWG. Diese enthalten insgesamt folgende vier Themenfelder:

  1. Adressaten der geldwäscherechtlichen Pflichten unter Aufsicht der BaFin
  2. Risikomanagement: Risikoanalyse und Interne Sicherungsmaßnahmen
  3. Kundensorgfaltspflichten
  4. Sonstige Pflichten

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