Orientierungshilfe (BaFin, 08.11.2018)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit 08.11.2018 eine Orientierungshilfe für die Auslagerung an Cloud Anbieter veröffentlicht.
Die Veröffentlichung stellt dabei aus Sicht der Aufsicht keine neuen Anforderungen dar, sondern soll die aufsichtsrechtliche Praxis bei Auslagerungen wiedergeben.
Als „Auslagerung“ wird der Begriff im Sinne des §25b Kreditwesengesetz (KWG), § 80 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) § 26 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und § 36 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und „Ausgliederungen“ im Sinne des Artikels 274 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 sowie § 32 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verstanden.
Die BaFin führt dabei aus, dass nach den strategischen Überlegungen im Rahmen der Risikoanalyse „alle relevanten Aspekte im Zusammenhang mit Auslagerung zu berücksichtigen sind.“ Die Aufsicht stellt dabei auf Art, Umfang und Komplexität sowie den Risikogehalt der ausgelagerten Sachverhalte ab.
Weitere Informationen auch zu den Inhalten der Vertragsgestaltung von Auslagerungsverträgen kann der Orientierungshilfe entnommen werden.