Gastbeitrag von Dr. Christoph Schmidt veröffentlicht
Gastbeitrag veröffentlicht: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (kurz „FISG“) haben sich die Anforderungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere bei der Umsetzung und Überwachung der Governance-Funktionen, verschärft. Für die Verschärfung war unter anderem der Wirecard-Skandal ausschlaggebend. Die Änderungen gehen dabei mit veränderten Pflichten für den Vorstand, aber vor allem für den Aufsichtsrat einher.