Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAfin) veröffentlicht neue MaRisk

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Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz „BaFin“) hat am 27.10.2017 die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0) für Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute veröffentlicht.

Das Rundschreiben unter Berücksichtigung der Proportionalität alle Institute. Für neue Anforderungen gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Oktober 2018. Nach MaRisk 6.0 treffen die Änderungen vor allem die Themenfelder Datenaggregation und Berichtserstattung, Risikokultur sowie Vorgaben zur Auslagerung.

Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Klarstellungen, die unter anderem methodischen, prozessuale oder organi-satorische Auswirkungen haben.

Weiter Informationen erfahren Sie unter folgendem Link: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1709_marisk_ba.html

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