Ab dem 13. Juni 2025 startet die BaFin ein neues digitales Verfahren zur Anzeige nach dem Geldwäschegesetz. Verpflichtete nach dem GwG können dann ihre Meldungen digital, rechtssicher und effizient über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) abgeben. Die Digitale Anzeige nach Geldwäschegesetz ist für eine schnelle Bearbeitung von entscheidender Bedeutung.
Digitale Anzeige zur Geldwäscheprävention – Was ist neu?
Das neue Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ ermöglicht es erstmals, die Anzeigepflichten nach § 7 Abs. 4 GwG vollständig digital zu erfüllen. Betroffene Unternehmen können damit die Bestellung oder Abberufung von Geldwäschebeauftragten und Stellvertretungen online anzeigen – inklusive automatischer Bestätigung und Nachweisfunktion. Dies ersetzt die bislang manuell übermittelten Anzeigen und reduziert Verwaltungsaufwand erheblich. Diese Digitale Anzeige nach Geldwäschegesetz ist ein Schritt in Richtung Zukunft.
Wer ist zur digitalen Anzeige verpflichtet?
Das Verfahren richtet sich an Unternehmen, die unter die Aufsicht der BaFin gemäß § 50 Nr. 1 und 2 GwG fallen. Dazu zählen insbesondere:
- Kreditinstitute und Finanzdienstleister
- Zahlungs- und E-Geld-Institute
- Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
Diese Verpflichteten müssen die Anzeige bereits vor der tatsächlichen Bestellung oder Abberufung digital einreichen.
So funktioniert die Anzeige bei der BaFin
Eine ausführliche Anleitung zum Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ unterstützt Sie Schritt für Schritt beim Meldeprozess. Die BaFin hat dazu die relevanten Abschnitte ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA AT) entsprechend aktualisiert. Die Digitale Anzeige nach Geldwäschegesetz ist dabei integraler Bestandteil.
📄 Hier geht’s zur offiziellen Meldung der BaFin mit Anleitung: Link
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