Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16.08.2021 die 6. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Im Rahmen der Neuveröffentlichung werden EBA-Vorgaben zu folgenden Themen umgesetzt:
1.) Umgang mit notleidenden Krediten
Institute mit einer Quote von 5 Prozent an notleidenden Krediten (Non-Performing Loans) müssen bereits für das Jahr 2022 eine Strategie entwickeln, um die notleidenden Risikopositionen über einen realistischen, aber hinreichenden Zeithorizont abzubauen.
2.) Auslagerung nach AT 9
Mit der Neuveröffentlichung der MaRisk haben die Institute die Anforderungen an die Leitlinien zur Auslagerung umzusetzen. Die Änderungen betreffen den Abschnitt AT 9. Dieser umfasst den gesamten Auslagerungszyklus von der Risikoanalyse über die Ausgestaltung des Auslagerungsvertrags bis hin zur Steuerung und Überwachung der Risiken der Auslagerungen.
Bei wesentlichen Auslagerungen sollen die Institute ein Auslagerungsregister neben Informations- und Prüfungsrechten auch die Rechte berücksichtigen, die für den Zutritt, Zugang oder Zugriff erforderlich sind.
3.) IKT Risiken
Mit den neu veröffentlichten MaRisk hat die Aufsicht in Abschnitt AT 7.3. Anforderungen an das Notfallmanagement umgesetzt. Sind Aktivitäten und Prozesse zeitkritisch sind hierzu zunächst Risikoanalysen durchzuführen. Im Rahmen eines Notfallkonzepts müssen Ersatzlösungen für den Notfall und ein Weg für die Rückkehr zum Normalbetrieb dargestellt sein. Als Grundlage hierzu dient eine Übersicht über alle Aktivitäten und Prozesse, zum Beispiel in Form einer Prozesslandkarte.