Änderung der Anzeigenverordnung

Neuigkeiten und Informationen Interne Revision, Risikomanagement und Compliancemanagement

Ziel: einheitliche Mindestinformation von der EZB beaufsichtigen Instituten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beabsichtigt die Anzeigenvordnung zu ändern. Hierzu hat die BaFin zum 05.02.2018 einen Referentenentwurf zur Änderung der Anzeigenvordnung (AnzVO) auf dem Weg gebracht. 

Mit der Anpassung verfolgt die BaFin das Ziel, eine einheitliche Mindestinformation von der EZB beaufsichtigen Instituten zur Verfügung zu stellen.

Diesen Beitrag teilen