Nachhaltigkeitsrisiken regulierter Unternehmen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit der Veröffentlichung eines Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken per 20.12.2019 eine sektorübergreifende Orientierungshilfe gegeben.

Aufsichtsrechtliche Einordnung

Das Merkblatt dient als unverbindliche Verfahrensweise (Good-Practice-Ansatz) des Umfangs mit Nachhaltigkeitsrisken beaufsichtigter Unternehmen.

Ziel ist es den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und an ein angemessenes Risikomanagementsystem gerecht zu werden. In diesem Kontext ist das Proportionalitätsprinzips anwendbar. Aus Sicht der BaFin ist damit keine konkrete Prüfungsanforderungen verbunden. Vielmehr wird es als eine sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute gesehen.

Aufsichtsrechtliche Erwartungshaltung

Das Merkblatt greift zunächst Strategien, verantwortlicher Unternehmensführung und Geschäftsorganisation auf. Die BaFin empfiehlt eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die Gesamtverantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie, deren Kommunikation und Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung. Diese umfasst auch eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation mit Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen.

Im Fokus des Merkblattes steht das Risikomanagement. Es geht auf die Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse sowie die klassischen Methoden und Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ein.

Sektorübergreifende Anwendung

Aufgrund der sektorübergreifenden Anwendung sind die jeweils unternehmensindividuellen Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Orientierungshilfe richtet sich insbesondere an Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute, jeweils mit Sitz im Inland, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen im Ausland.

Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken)

Aufsichtsrechtlich sollten alle ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung) berücksichtigt werden. Anbei sind Beispiele des Merkblattes für ESG-Risiken angeführt:

Environmental/Umwelt

■ Klimaschutz
■ Anpassung an den Klimawandel
■ Schutz der biologischen Vielfalt
■ Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
■ Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
■ Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
■ Schutz gesunder Ökosysteme
■ Nachhaltige Landnutzung

Social/Soziales

■ Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards19
■ Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
■ Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
■ Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
■ Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz

Governance/Unternehmensführung

■ Steuerehrlichkeit
■ Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
■ Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand
■ Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
■ Ermöglichung von Whistle Blowing
■ Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
■ Gewährleistung des Datenschutzes
■ Offenlegung von Informationen

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